1. MIET- UND ZAHLUNGSPFLICHTIGER:
Wenn unklar ist, wer Mieter und Zahlungspflichtiger ist, ist dies
derjenige, der die Geräte in Empfang genommen hat. Wir ersuchen
Neukunden um Firmennachweis und bei Abholung bitten wir den Beauftragten
um Vorweisung eines amtlichen Lichtbildausweises.
2. HAFTUNG:
Von unserer Seite besteht grundsätzlich keine Transportversicherung
für die Mietgeräte! Der Mieter übernimmt die Haftung für jeglichen Schaden,
der über die normale Abnutzung der Mietgeräte hinausgeht. Ungeachtet,
ob ihn dabei ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. die Transportschaden,
Sturz- und Bruchschaden, Diebstahl, Veruntreuung etc.) Bei Verlust oder
Totalschaden unserer Mietgeräte wird dem Mieter grundsätzlich unser
Wiederbeschaffungspreis für ein gleichwertiges Neugerät verrechnet.
Bei Transportschäden werden die Kosten der Reparatur plus 2 pauschale
Tagesmieten verrechnet (Als Entschädigung für unseren Miet-Entgang für
die Dauer der Reparatur). Geräte mit Transportschäden sind umgehend
zu retournieren, bzw. Verluste sofort zu melden, da ansonsten Miete
verrechnet werden muss!
3. FEHLFUNKTION VON GERÄTEN / HAFTUNG:
Obgleich die Mietgeräte von uns laufend überprüft und gewartet werden,
ist es bei jedem technischen Gerät unmöglich Ausfälle 100%ig auszuschließen.
Fällt ein Gerät infolge eines technischen Gebrechens aus und ist dieses
Gebrechen vom Mieter bzw. dritten Personen nicht verschuldet, wird die
Miete ab dem Zeitpunkt der Meldung der Störung nicht mehr berechnet.
Selbstverständlich werden wir uns bemühen, das betreffende Gerät umgehend
zu reparieren oder ein Austauschgerät zur Verfügung zu stellen. Für
etwaige Folgen aus dem nicht ordnungsgemäßen Funktionieren oder Ausfall
unserer Mietgeräte oder aus menschlichem Versagen unseres Bedienungspersonals
sowie für jeden indirekten Schaden, gleich welcher Art (Verdienstgang,
Prestigeverlust etc.), können wir leider keine Haftung übernehmen.
4. VERRECHNUNG / MIETDAUER / STORNO:
Unsere Preise verstehen sich netto Kassa ohne jeden Abzug. Alle
Geräte sind kostenfrei an uns zurückzustellen. Eine nachträgliche Senkung
der Miete wegen eventueller Nichtbenutzung ist nicht möglich. Die Abholung
der Geräte kann am Vortag des Mietbeginnes ab 15 Uhr, die Rückstellung
muss bis 11 Uhr am Tag nach Ablauf der Mietzeit erfolgen. In diesem
Fall werden Abhol- und Rückstellungstag nicht verrechnet. Ist bereits
bei Mietabschluss bekannt, dass Geräte an bestimmten Tagen nicht verwendet
werden (z.B. Wochenende), so werden diese Stehtage nicht berechnet.
Diese Stehtage sind jedoch vor Mietbeginn zu deklarieren und dürfen
maximal ein Viertel der Gesamtmietdauer ausmachen. Wir bitten Sie, die
vereinbarte Mietzeit bzw. besonders den Rückgabetermin unbedingt einzuhalten,
da wir die Mietgeräte meist für weitere Kunden reserviert haben. Soll
die Mietdauer verlängert werden, bitten wir eindringlichst uns dies
rechtzeitig mitzuteilen. Selbstverständlich werden wir uns bemühen,
ihren Wünschen nachzukommen. Dennoch kann es vorkommen, dass wir in
so einem Fall für Kunden die das betreffende Geräte bereits reserviert
haben, selbst ein Gerät zumieten müssen. In so einem Fall sind wir berechtigt, von dem Kunden, der
das Gerät zu spät zurückbringt, ab dem Verzugszeitpunkt den doppelten
Mietpreis zu verrechnen!
Wenn keine speziellen Stornobedingungen ausgemacht sind akzeptieren
wir bei reiner Gerätemiete bis 72 Stunden vor der Abholung ein Storno.
Bei Veranstaltungen mit technischer Betreuung gelten folgende Stornobedingungen:
Rücktritt 20 Tage vor der Veranstaltung -50% - Rücktritt ab 10 Tagen
vor der Veranstaltung 100%. Entstandene Kosten für Fremdleistungen sind
zusätzlich zu erstatten.
5. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN / URHEBERRECHTE:
Ist die Benützung unserer
Mietgeräte vom Erwerb oder Besitz irgendwelcher Rechte oder behördlichen
Genehmigungen bzw. Rechte abhängig, so hat sich der Mieter diese Genehmigungen
selbst zu besorgen. Das heißt, wir vermieten oder führen unsere Dienstleistungen
in der Annahme aus , dass der Mieter jegliche Berechtigung zur Benützung
unserer Geräte in der von ihm gewünschten Art und Weise besitzt. Das
Gleiche gilt für Dienstleistungen, wie z. B. Kopierarbeiten, Videovorführungen
etc., die wir im Auftrag unserer Kunden durchführen.
6. GERÄTEKAUF:
Späterer Ankauf unserer Mietgeräte bzw. Neugeräte entbindet nicht von
Verbindlichkeiten aus der Miete dieser Geräte. Dies ist nur nach besonderer
Vereinbarung VOR ANTRITT DER MIETE möglich.
7. GERICHTSTAND: Gerichtsstand ist Feldkirch (Vorarlberg)
8. UNSERE BANKVERBINDUNG:
BTV Feldkirch,
Kto: 133 355 790, BLZ: 16330, IBAN: AT95 1633 0001 3335 5790, BIC: BTVAAT22
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